Wichtige Informationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES THE POINT GESUNDHEIT & FITNESS

I. GELTUNG DER AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des The Point Gesundheit & Fitness
(im Folgenden kurz "The Point“) mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem The Point abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur
Benutzung des Studios berechtigt sind. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom
jeweiligen Mitglied während der aktuellen Öffnungszeiten (abrufbar unter www.the-point.at) in Anspruch
genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Das ALL INCL. Abo umfasst die freie Nutzung
der Trainingsangebote sowie des Saunabereiches.
„The Point“ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit
Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen
dürfen. „The Point“ wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben,
den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders
darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

II. MITGLIEDSCHAFT
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht.
Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.
Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich dem Studio zu melden. In diesem Fall ist vom Mitglied
eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10 für die Neuausstellung zu entrichten. Personen vor Vollendung des 15.
Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein
Mitgliedsvertrag nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

III. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Beiträge werden wöchentlich (jeweils montags) im Vorhinein zur Zahlung fällig. Diese erfolgt mittels SEPA-Lastschrifteinzug. Sollte das Konto des Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt sein, so ist das Mitglied verpflichtet, "The Point" zusätzlich anfallende Kosten (Rücklastschriftgebühr) zu ersetzen. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, behält "The Point" sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten (u. a. Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten) in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist „The Point“ auch berechtigt, das Mitglied bis zur Begleichung der Rückstände von der Benützung des „The Point“ auszuschließen.

IV. KÜNDIGUNG
Eine vorzeitige Kündigung (außer in den ersten 14 Tagen) oder ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist nicht
möglich. Der Vertrag verlängert sich um jeweils sechs Monate, sofern er nicht vom Mitglied oder „The Point“ unter
Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit schriftlich aufgekündigt wird.

V. UNTERBRECHUNG DURCH BESONDERE EREIGNISSE
Im Falle besonderer Ereignisse (Schwangerschaft, Bundesheer, langwierige Krankheit, höhere Gewalt,
Betriebsunterbrechungen) wird eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft gewährleistet. Bei persönlicher
Verhinderung ist ein entsprechender schriftlicher Nachweis zu erbringen. Die Mindestvertragslaufzeit sowie
Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Ruhendstellung. Das Ende der persönlichen
Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle einer Schwangerschaft endet die Verhinderung
acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

VI. VERTRAGSVERLÄNGERUNG
Das Mitglied verpflichtet sich bei (ausdrücklicher oder stillschweigender) Vertragsverlängerung die jeweils zum
Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden Mitgliedsgebühren zu akzeptieren und zu entrichten.

VII. VPI
Die Beiträge sind nach dem auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten (oder von Amts wegen an dessen Stelle tretenden) Verbraucherpreisindex 2015 wertgesichert. Bezugsgröße für Anpassungen ist die für den Tag des Vertragsabschlusses verkündete, endgültige Indexzahl. Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.

VIII. HAFTUNG
Der Kunde erklärt hiermit, dass er in geeigneter körperlicher Verfassung ist, das Training bzw. die
Zusatzeinrichtungen wahrzunehmen. „The Point“ übernimmt keine Haftung für allfällige Vermögens- oder
Körperschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte bzw. der Einrichtung entstehen. Ebenso übernimmt
„The Point“ keine Haftung für den Verlust von Kleidung, Wertsachen usw. in seinen Räumlichkeiten sowie in den
Garderobenkästen.

IX. HAUSORDNUNG
Die ausgehängten Hygiene- & Verhaltensregeln des „The Point“ sind einzuhalten. Das anwesende Personal des „The
Point“ ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und
Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

X. SONSTIGES
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Kunde erhält eine Kopie der Anmeldung.
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The Point Gesundheit & Fitness

Saline 20

6060 Hall in Tirol

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