Wichtige Informationen

MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN Grenzenlos Gesund GmbH & Co. KG

1. Leistungsumfang: Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang am und im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Dessen Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ergänzt. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nur durch Bestätigung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Sofern gewünscht, kann der/die Trainierende gegen eine Gebühr in die Benutzung der Geräte eingewiesen werden, sowie Körperfettanalysen und Ausdauertest durchführen. Die Trainingspauschale wird aus organisatorischen Gründen viermal im Jahr erhoben und ist auch bei Kündigung nicht anteilig rückzahlbar. Teile aus dem Leistungsumfang können mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden. Zubuchungen sind bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft mit neuer Laufzeit jederzeit möglich.

2. Ermäßigungen (Schüler/Azubi/Studenten): Das Mitglied muss nachweisen, dass es einen Anspruch auf Ermäßigung hat. Dieser Nachweis muss für jedes Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.

3. Verletzung der Zugangs- und Nutzungsregeln: Wer es einer Drittperson, die nicht Mitglied bei Grenzenlos Gesund ist, ermöglicht, die Leistungen von Grenzenlos Gesund in Anspruch zu nehmen, erklärt sich hiermit mit einer Konventionalstrafe von EUR 250 je nachgewiesenem Fall einverstanden (zum Beispiel Überlassung des Transponders). Dies gilt auch für die Verschaffung von Leistungen an Personen, die Mitglied sind, aber diese Leistung nicht gebucht haben (z.B. Eiweißflat). Der hiermit vereinbarte Betrag von EUR 250 wird vom Konto abgebucht. Darüber hinausgehende Schäden sind möglich.
Das Mitglied ist verpflichtet, für eine sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich zu melden. Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Verwaltung: Die Verwaltung der Mitgliedschaft erfolgt durch die Grenzenlos Gesund GmbH und Co KG, Tel.: 02454/ 9348720. Der Trainierende ist mit der Zusendung fernmündlicher oder elektronischer Infos einverstanden.

5. Zusätze und Zahlungsverzug: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zusätze wurden schriftlich aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Mahnkosten betragen 5,00 €. Zudem könnten von Seiten der Bank Rücklastschriften anfallen. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen mit der Zahlung von 4 Beiträgen wird der gesamte Betrag für die Restlaufzeit fällig.

6. Schwangerschaft: Teilnehmerinnen, die wegen Schwangerschaft Übungsstunden ausfallen lassen müssen oder wollen, werden für die Dauer der Schwangerschaft, mit Ausnahme der Trainingspauschale, von der Beitragspflicht befreit. Hierzu ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des auszusetzenden Zeitraumes. Schwangerschaften sind im Falle der Fortsetzung des Trainings aus Sicherheitsgründen dem Center mitzuteilen.

7. Sportgesundheit: Der Trainierende versichert sportgesund zu sein. Nachträglich auftretende Krankheiten führen nur im nachgewiesenen Fall einer dauerhaften Sportuntauglichkeit zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Hierzu ist ein aussagefähiges Attest vorzulegen.

8. Versicherungen: Sachbeschädigungen in den Räumen und an den Einrichtungen des Grenzenlos Gesund Fitnessstudios werden auf Kosten des Verursachers behoben. Grenzenlos Gesund haftet nicht für Personen und Sachschäden gegenüber dem Vertragspartner bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es besteht eine Glas- und Haftpflichtversicherung. Vorsorglich sollten Wertsachen in der Trainingstasche in die jeweiligen Spinde eingeschlossen werden. Bei Aufbruch und/oder Diebstahl aus den zur Verfügung gestellten Spinden kann keine Haftung übernommen werden. Für evtl. in Verwahrung genommene Gegenständen wird bei deren Verlust oder Beschädigung die Haftung auf max. 25 € begrenzt.

9. Rechtsänderungen: Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen der MwSt. ändern, so verändern sich die Beiträge um den gleichen Prozentsatz. Diese vertragliche Vereinbarung gilt auch für den Fall fort, dass für Grenzenlos Gesund ein Rechtsnachfolger eintritt. Sollte ein Teil dieses Vertrages oder der Vereinbarungen gegen geltendes Recht oder gegen zukünftige Rechtsvorschriften verstoßen, so wird nur dieser Teil ungültig bzw. auf das maximal zulässige Maß reduziert; der Vertrag als Ganzes bleibt jedoch bestehen.

10. Beitragsanpassungen: Das Studio behält sich vor, Beitragsanpassungen durchzuführen. Sollte dies der Fall sein, wird das Mitglied schriftlich darüber informiert. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied. Die Mitgliedschaft kann auch auf den bisherigen Bedingungen bestehen bleiben.

11. Urlaubszeiten: Der Kunde kann maximal 6 Monate im Jahr in zweiwöchentlichen Zeitabschnitten aussetzen und diese Zeit beitragsfrei im Anschluss an die Abolaufzeit nachtrainieren. Hierzu ist vor der Abwesenheit dem Center eine schriftliche Mitteilung zu machen.

12. Datenschutz: Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit, sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. Die erfassten Daten werden zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

13. Schlussbestimmungen: Das Studio ist berechtigt, diese Mitgliedschaftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderung hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


Regeln zur Absicherung aller Mitglieder (Auszug aus der Hausordnung)
- Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
- Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen.
- Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet.
- Training mit freiem Oberkörper und ärmellosem Shirt ist untersagt.
- Die Gewichte und Hanteln in den Freihantelbereichen sind nach der Nutzung in die entsprechenden Ständer zurückzuräumen.


Bei Missachten dieser Regelung wird derjenige abgemahnt und bei Wiederholung des Studios verwiesen. Der Trainierende hat dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen und der Beitrag wird für die volle Restlaufzeit der Mitgliedschaft erhoben.



MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN Grenzenlos Gesund e.V.

1. Leistungsumfang: Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang am und im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Dessen Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ergänzt. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nur durch Bestätigung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

2. Verletzung der Zugangs- und Nutzungsregeln: Wer es einer Drittperson, die nicht Mitglied bei Grenzenlos Gesund ist, ermöglicht, die Leistungen von Grenzenlos Gesund in Anspruch zu nehmen, erklärt sich hiermit mit einer Konventionalstrafe von EUR 250 je nachgewiesenem Fall einverstanden (zum Beispiel Überlassung des Transponders). Dies gilt auch für die Verschaffung von Leistungen an Personen, die Mitglied sind, aber diese Leistung nicht gebucht haben (z.B. Eiweißflat). Der hiermit vereinbarte Betrag von EUR 250 wird vom Konto abgebucht. Darüber hinausgehende Schäden sind möglich.
Das Mitglied ist verpflichtet, für eine sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich zu melden. Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Verwaltung: Die Verwaltung der Mitgliedschaft erfolgt durch die Grenzenlos Gesund e. V., Tel.: 02454/ 9348720. Der Trainierende ist mit der Zusendung fernmündlicher oder elektronischer Infos einverstanden.

4. Zusätze und Zahlungsverzug: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zusätze wurden schriftlich aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Mahnkosten betragen 5,00 €. Zudem könnten von Seiten der Bank Rücklastschriften anfallen. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen mit der Zahlung von 2 Beiträgen wird der gesamte Betrag für die Restlaufzeit fällig.

5. Schwangerschaft: Teilnehmerinnen, die wegen Schwangerschaft Übungsstunden ausfallen lassen müssen oder wollen, werden für die Dauer der Schwangerschaft, mit Ausnahme der Trainingspauschale, von der Beitragspflicht befreit. Hierzu ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des auszusetzenden Zeitraumes. Schwangerschaften sind im Falle der Fortsetzung des Trainings aus Sicherheitsgründen dem Center mitzuteilen.

6. Sportgesundheit: Der Trainierende versichert sportgesund zu sein. Nachträglich auftretende Krankheiten führen nur im nachgewiesenen Fall einer dauerhaften Sportuntauglichkeit zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Hierzu ist ein aussagefähiges Attest vorzulegen.

7. Versicherungen: Sachbeschädigungen in den Räumen und an den Einrichtungen des Grenzenlos Gesund Fitnessstudios werden auf Kosten des Verursachers behoben. Grenzenlos Gesund haftet nicht für Personen und Sachschäden gegenüber dem Vertragspartner bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es besteht eine Glas- und Haftpflichtversicherung. Vorsorglich sollten Wertsachen in der Trainingstasche in die jeweiligen Spinde eingeschlossen werden. Bei Aufbruch und/oder Diebstahl aus den zur Verfügung gestellten Spinden kann keine Haftung übernommen werden. Für evtl. in Verwahrung genommene Gegenständen wird bei deren Verlust oder Beschädigung die Haftung auf max. 25 € begrenzt.

8. Rechtsänderungen: Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen der MwSt. ändern, so verändern sich die Beiträge um den gleichen Prozentsatz. Diese vertragliche Vereinbarung gilt auch für den Fall fort, dass für Grenzenlos Gesund ein Rechtsnachfolger eintritt. Sollte ein Teil dieses Vertrages oder der Vereinbarungen gegen geltendes Recht oder gegen zukünftige Rechtsvorschriften verstoßen, so wird nur dieser Teil ungültig bzw. auf das maximal zulässige Maß reduziert; der Vertrag als Ganzes bleibt jedoch bestehen.

9. Beitragsanpassungen: Das Studio behält sich vor, Beitragsanpassungen durchzuführen. Sollte dies der Fall sein, wird das Mitglied schriftlich darüber informiert. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied. Die Mitgliedschaft kann auch auf den bisherigen Bedingungen bestehen bleiben.

10. Datenschutz: Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit, sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. Die erfassten Daten werden zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

11. Schlussbestimmungen: Das Studio ist berechtigt, diese Mitgliedschaftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderung hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


Regeln zur Absicherung aller Mitglieder (Auszug aus der Hausordnung)
- Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
- Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen.
- Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet.
- Training mit freiem Oberkörper und ärmellosem Shirt ist untersagt.
- Die Gewichte und Hanteln in den Freihantelbereichen sind nach der Nutzung in die entsprechenden Ständer zurückzuräumen.


Bei Missachten dieser Regelung wird derjenige abgemahnt und bei Wiederholung des Studios verwiesen. Der Trainierende hat dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen und der Beitrag wird für die volle Restlaufzeit der Mitgliedschaft erhoben.
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