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Allgemeine Geschäftsbedingungen der H9 GesundFit GmbH Geltung der allgemeinen GeschäftsbedingungenDie allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Mitgliedschaft. Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. VertragsgegenstandDas Mitglied erhält entsprechend der Mitgliedschaft das Recht, die Einrichtung H9 GesundFit während der Öffnungszeiten zum Zweck des konzeptionellen Gesundheitserhalt, -verbesserung und -prävention zu nutzen. MitgliedschaftDie Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt am folgenden Montag nach Mitgliedschaftsunterzeichnung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Aufgrund der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes können Bauverzögerungen nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Verzögerung verschiebt sich der Beginn der Mitgliedschaft entsprechend auf den Tag der Fertigstellung. Verlängerung der MitgliedschaftNach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 52 Wochen. Liegt eine Halbjahresmitgliedschaft vor, verlängert sich diese um 26 Wochen.Zum Erhalt des Leistungsaustausches findet mit Beginn jedes Verlängerungszeitraumes die automatische Anpassung des Zahlungsbetrags, entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der letzten Zahlungsanpassung der letzten Vertragsverlängerung statt.Kündigung der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit beziehungsweise der Verlängerung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist ein fristgemäßer Eingang maßgeblich. Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle eines Wohnortwechsels über einen Radius von 20km möglich.Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Abschluss der Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Wochenende gekündigt werden. Über die Gebühren für das Starterpaket sowie die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Wochenbeiträge entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.RuhezeitenBei nachgewiesener Sportunfähigkeit beziehungsweise berufsbedingter Abwesenheit kann im 4 Wochen Rhythmus nach schriftlichem Antrag eine Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur im 4 Wochenrhythmus. Der Zeitraum der Ruhezeit wird an das Ende der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft angehängt. Ein Nachweis über eine krankheitsbedingte Abwesenheit muss spätestens 3 Wochen nach Beginn der Sportunfähigkeit im Original vorliegen. SchwangerschaftBei nachgewiesener Sportunfähigkeit während und nach der Schwangerschaft kann im 4 Wochen Rhythmus eine Ruhezeit gewährt werden. DatenänderungEin Wechsel des Wohnorts, sowie die Änderung der auf der Mitgliedschaft vermerkten Bankdaten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für anfallende Gebühren werden dem Mitglied zu Lasten gelegt, wenn der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen wurde.Haus- und BenutzungsordnungIm Studio hängt die Haus- und Benutzungsordnung aus. Das Mitglied erklärt mit seiner Unterschrift, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied ist die H9 GesundFit GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. HaftungDie Haftung der H9 GesundFit GmbH auch für Folgeschäden ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für Kleidung und Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.Änderungen der AGBDie H9 GesundFit GmbH ist zur Änderung der AGB mit Zustimmung des Mitglieds berechtigt. Hierzu wird die H9 GesundFit GmbH mindestens 6 Wochen im Voraus auf die geplanten Änderungen hinweisen. Widerspricht das Mitglied innerhalb dieser 6 Wochen der Änderung nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. SchlussbestimmungenMündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Mitgliedschaft bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. Stand September 2020
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