Wichtige Informationen

Sportmedizinischer Check-up: Mediziner empfehlen jedem, der regelmäßig ein Fitness-Studio besucht oder einer sportlichen Tätigkeit nachgeht, einen sportmedizinischen Check-up durchführen, um herauszufinden, wo die eigenen körperlichen Belastungsgrenzen liegen. Sie können diesen Check-up bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestens Betreut, Mittelstraße 43, 46514 Schermbeck
Tarife und Laufzeit
Wichtig: Der Beitrag wird pro Training berechnet, in der Woche ist nur ein Training zulässig und der Beitrag wird alle zwei Wochen abgebucht. Die Vereinbarung, deren Laufzeit am Tag der Unterzeichnung der Anmeldung durch das Mitglied beginnt, wird im Rahmen von unterschiedlichen Laufzeiten angeboten, von dem der Kunde eine in seinem Vertrag gewählt hat. Dies sind die Laufzeiten und die dazugehörigen Kündigungsfristen:
- 6 Monats Abo, die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten geschlossen und gewährt ein Training pro Woche (26 Einheiten). Wird die Vereinbarung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform, maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
- 12 Monats Abo, die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und gewährt ein Training pro Woche (52 Einheiten). Wird die Vereinbarung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform, maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
- 24 Monats Abo, die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten geschlossen und gewährt ein Training pro Woche (104 Einheiten). Wird die Vereinbarung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform, maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich. Ein Termin muss 12 Stunden vorher verschoben werden, sonst gilt er als gebucht und wird ersatzlos berechnet. Können ein oder mehrere Termine nicht vereinbart werden, weil das Mitglied krank oder im Urlaub ist, wird durch die Besten & Westermann GbR ein Gutschein für die nicht wahrgenommene Trainingseinheit ausgegeben. Diese Regelung ist maximal für 6 Trainingseinheiten pro Kalenderjahr gültig. Der Gutschein ist 6 Monate gültig und kann durch das Mitglied selbst oder anderen Personen eingelöst werden. Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bis zum Laufzeitende, wird durch die ordentliche Kündigung nicht berührt. Das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.

Beiträge und Gebühren
Die Beiträge des gewählten Tarifs sind jeweils zum Monatsbeginn zur Zahlung fällig und werden 14-tägig abgebucht. Das Startpaket und Trainingskleidung werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Bestens Betreut behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu berechnen.
Befindet sich das Mitglied mit mindestens vier wöchentlichen Beiträgen in Verzug, kann Bestens Betreut die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Einzugsermächtigung
Die Beiträge und Gebühren werden im Rahmen der Tarife im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung erhoben. Die durch das Mitglied zu vertretenden Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ab der zweiten Rückschriftlastschrift ist Bestens Betreut berechtigt, das Einzugsverfahren zu kündigen. Auf Antrag des Mitglieds wird Bestens Betreut einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

Haus- und Benutzungsordnung
Das An und Auskleiden der Elektrodenanzüge erfolgt durch den Trainer. Die EMS Geräte werden nur vom Trainer bedient.

Gesundheitsaufklärung
Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine umfassende Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Akute Gesundheitliche Probleme sind dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

Haftung
Das Mitglied haftet für selbst verschuldete Unfälle. Bestens Betreut haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, allerdings nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

Schlussbestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.
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Bestens Betreut

Mittelstraße 43

46514 Schermbeck

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