Wichtige Informationen

ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN der

Aidoo Software GmbH
Borkener Straße 50 b
46284 Dorsten

Vertreten durch
Andreas Küsters

Kontakt
Telefon: +49(0)28538 999 000
Telefax: +49(0)28538 999 009
E-Mail: info(at)aidoo-software.de

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Gelsenkirchen
Registernummer: 11898


1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der Aidoo Software GmbH und dem Vertragspartner, sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner die Geltung dieser Bedingungen an. Diese Bedingungen sind nicht anwendbar, wenn der Vertragspartner die Produkte nicht direkt von der Aidoo Software GmbH beziehen und sie dienen nicht als vertragliche Grundlage für eine Geschäftsbeziehung, die einen Wiederverkauf der Produkte oder einen Zwischenhandel zum Gegenstand hat.



2. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen

Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Eigenschaften der Produkte, die Sie nach den öffentlichen äußerungen von der Aidoo Software GmbH erwarten können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur verbindlich für die Aidoo Software GmbH, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von Aidoo Software GmbH aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Aufträge können mündlich, schriftlich, per Internet, per E-Mail, per Telefon oder Telefax erteilt werden. Auftragsbestätigung und Vereinbarungen sind zu prüfen und etwaige Abweichung unverzüglich schriftlich an die Aidoo Software GmbH zu melden, da letztendlich der Inhalt der Auftragsbestätigung und der Vereinbarung als vertragsbestimmend angesehen wird. Die Aidoo Software GmbH behält sich vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.



3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Aidoo Software GmbH behält sich vor, Preise im Falle der änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Die Aidoo Software GmbH behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Ist der Käufer um mehr als 90 Tage mit der Zahlung bei monatlicher Rate im Verzug, kann Aidoo Software GmbH den gesamten Kaufpreis sofort berechnen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren und überweisung der Zahlbeträge ist ein gesondertes monatliches Entgelt von 5,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen



4. Lieferung / Eigentumsvorbehalt

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Aidoo Software GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Vereinbarung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Vertragspartner die hiermit verbundenen Kosten. Die Aidoo Software GmbH kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Zurücktreten kann der Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von Aidoo Software GmbH zu vertreten ist. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Vertragspartner über.



5. Untersuchung, Rücksendung von Produkten

Gelieferte Produkte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersucht und erkennbare Mängel unverzüglich gerügt werden. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Soweit die Aidoo Software GmbH aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden. Rücksendekosten werden vom Vertragspartner getragen.



6. Ansprüche bei Sachmängeln

Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist Aidoo Software GmbH nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt die Aidoo Software GmbH mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern die Aidoo Software GmbH. den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Vertragspartner oder einen vom Vertragspartner beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Vertragspartner oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind.



7. Service

Serviceleistungen werden durch die Aidoo Software GmbH oder von beauftragten Servicepartnern erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten. Serviceleistungen können Vor-Ort, telefonisch oder übers Internet erbracht werden. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt Aidoo Software GmbH mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten/Geräten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Medien; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und/oder Datenübernahme; Beseitigung von Mängeln, die durch fehlerhafte Installation durch den Vertragspartner oder einen vom Vertragspartner beauftragen Dritten verursacht sind; Beseitigung von Kundenviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.



8. Haftung

Für andere, als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften die Aidoo Software GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Aidoo Software GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter und von uns Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche. Kommt es infolge eines Mangels der Software zu Datenverlusten, so haftet die Aidoo Software GmbH für daraus entstehende Schäden nur bis zur Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der beim Vorhandensein von lesbaren, vollständigen und täglichen Sicherungskopien entstanden wäre. Dazu hat der Vertragspartner für eine tägliche Datensicherung Sorge zu tragen. Zur Sicherstellung der Daten- und Funktionssicherheit sind regelmäßige Updates, mindestens einmal monatlich, durchzuführen.



9. Software

Für von der Aidoo Software GmbH mitgelieferte, nicht von Aidoo Software GmbH selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen, deren Bedingungen Sie zum Gebrauch der Software unterliegen, fügt Aidoo Software GmbH den Produkten bei.



10. Höhere Gewalt

Die Aidoo Software GmbH hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.



11. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten Sie sich, im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.



12. Rücktritt

Die Aidoo Software GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner trotz einer eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.



13. Obliegenheiten des Vertragspartners

Der Vertragspartner hat Mitwirkungspflichten. Im Rahmen der Abwicklung eines Projekts alle erforderlichen Installationen und Vorarbeiten, notwendigen Informationen und Angaben termingerecht bereitzustellen. Die Erbringung dieser Mitwirkungspflichten ist Obliegenheit des Vertragspartners. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Aidoo Software GmbH setzt rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der definierten Obliegenheiten durch den Vertragspartner voraus. Verzögert sich das Projekt oder können vereinbarte Termine durch nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungspflichten des Vertragspartners nicht eingehalten werden, geht dies zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner erklärt sich bereit, der Aidoo Software GmbH alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen erstellt der Vertragspartner Sicherungskopien von Dateien und Programmen.



14. Datenschutz

Kundendaten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Aidoo Software GmbH wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang ggf. auch an ein Unternehmen der Aidoo Software GmbH - Gruppe außerhalb der Europäischen Union weitergeleitet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch, werden die Daten nicht für Zwecke des Direktmarketings genutzt.



15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung ist Dorsten.



16. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Die Aidoo Software GmbH ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen, die Vertragspartner uns gegenüber abgeben, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die Firmenadresse der Aidoo Software GmbH gerichtet werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.
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