Wichtige Informationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.

2. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Bei Minderjährigen ist für die Nutzung der Einrichtung eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

3. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung, Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.

4. Bargeldloses Zahlen
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.

5. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt. Für die Ausstellung einer neuen Karte nach Verlust oder Beschädigung werden 10 EUR Gebühr berechnet.

6. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.

7. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

8. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus den jeweiligen Teilleistungszeitraum fällig, soweit vertraglich nicht anders vereinbart. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Startpaket sind bei Vertragsabschluss fällig.

9. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

10. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit den Zahlungen in Verzug, so wird für jede Fehlbuchung eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

11. Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

12. Kündigung der Mitgliedschaft
Jede Kündigung muss fristgerecht in Textform formuliert werden.

13. Sonderkündigungsrecht
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist eine erhebliche Krankheit oder Verletzung, aufgrund derer für das Mitglied eine weitere Nutzung der Einrichtungen des Studios auf Dauer unmöglich ist. Hierfür ist ein ärztliches Attest mit der schriftlichen Kündigung in Textform zwingend vorzulegen.
Durch seine Unterschrift versichert das Mitglied, zu Beginn an keinen Krankheiten oder Verletzungen zu leiden, die seine Trainingsteilnahme infrage stellen.

14. Vorübergehende Stilllegung des Vertrags und Auszeiten
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, berufsbedingter Abwesenheit, Schwangerschaft und Bundeswehr für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

15. Monatlich kündbare Mitgliedschaftsverträge
Diese Verträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Monats schriftlich kündbar. Außerdem kann bei dieser Mitgliedschaftsform jederzeit eine beitragsfreie Pause (ab 2 Wochen) gewährt werden.

16. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.

17. Haftungsausschluss
Mit seiner Unterschrift versichert das Mitglied Folgendes: Hiermit erkläre ich, dass ich das Training in den Cosmos Premium Studios freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnehme und durchführe. Ich fühle mich sowohl körperlich, als auch geistig gesund, und verpflichte mich über die mir bekannten Krankheiten Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art werde ich den Trainer unterrichten und gegebenenfalls das Training abbrechen. Ich bin mir bewusst, dass mit körperlichem Training ein erhöhtes Verletzungs- und Beschwerderisiko verbunden ist. Hiermit bestätige ich, dass ich keine gesundheitlichen Beschwerden aufweise, die ein Training beeinträchtigen können oder durch diese verschlimmert werden. Ich schließe alle Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge eines Trainings entstehen können, ausdrücklich aus.

18. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

20. Renovierungsarbeiten
Das Studio ist berechtigt, das Studio bis zu einer Dauer von insgesamt 7 Tagen im Jahr wegen Renovierungsarbeiten zu schließen.
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