Wichtige Informationen

Teilnahmebedingungen
Der Verein für Fitness und Gesundheitssport Kiel e.V. (V.F.G.) betreibt das Fitnesszentrum (FiZ) und bietet darüber hinaus ein umfangreiches Kurs- und
Sportprogramm an, welches hauptsächlich in den Räumlichkeiten des FiZ stattfindet.


I. Vertragsschluss

1. Geltung
a) Die Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft, ein Fitness- oder ein Aerobicangebot, die Teilnahme an einem Kurs oder ein Tagesbesuch.
b) Teilnehmer im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist, wer als Mitglied des V.F.G. Teilnahmegebühren oder -beiträge für das Fitness- oder Aerobicprogramm sowie Kurse entrichtet, wer als Gast das Fitness- oder das Aerobicangebot des V.F.G. wahrnimmt oder wer an angebotenen Präventionskursen oder Sonderveranstaltungen teilnimmt. Sonderveranstaltungen sind insbesondere Schulungen, Gesundheitsstudien und sonstige vom V.F.G. zugelassene Veranstaltungen und Angebote für Sportler, Sportgruppen und Dritte. Gäste können eine Einzelkarte oder eine Zehnerkarte für das Fitness- und das Aerobicangebot erwerben.
c) Der Besuch eines Teilnehmers beinhaltet dem Angebot entsprechend die Nutzung aller auf der Trainingsfläche befindlichen Trainingsmöglichkeiten und Trainingsgeräte, der Kursräume und der Sauna.


2. Angebot und Vertragsschluss
a) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung, Angebot auf Erwerb einer Einzel- sowie Zehnerkarte oder durch Anmeldung im Internet und jeweils der entsprechenden Annahmeerklärung durch den V.F.G. zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.
b) Sofern der Vertrag über die Webseite des FiZ angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig abschließen/buchen“ zustande. Ein Vertragsschluss über das Internet ist ausschließlich im Login-geschützten internen Bereich der Webseite für Bestandsmitglieder möglich, die bereits vor Ort (im FiZ) eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben und eine Teilnehmernummer zugewiesen bekommen haben.
c) Ein Vertrag über die Teilnahme zur Fitness- und Aerobicnutzung sowie zu den Kursbesuchen kommt andernfalls mit der Unterschrift des Teilnehmers auf dem Vertrag und entsprechende Annahme durch den V.F.G. zustande.
d) Wir bieten Verträge mit beschränkter Laufzeit (ein, drei und sechs Monat/e) und Abo-Verträge an. Letztere laufen unbefristet, können aber zum/nach Ablauf von 12 Monaten
(Mindestvertragslaufzeit) mit Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Abo-Verträge verlängern sich nach der Mindestvertragslaufzeit monatsweise bis sie gekündigt werden (s. § IV. 2.)
e) Der Vertragsinhalt wird vom V.F.G. gespeichert.


3. Teilnahme/Mitgliedschaft im V.F.G.
a) Für die Teilnahme am Training im FiZ (Fitness und Aerobic) ist grundsätzlich die Mitgliedschaft im V.F.G. erforderlich, soweit nicht eine andere Form der Teilnahme gemäß Ziffer I. 1. lit. b) vorliegt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 18,00 Euro im Jahr und wird auf der Basis der am Buchungstag verbleibenden Monate bis zum 31.12. mit 1,50 Euro/Monat berechnet (z.B. Buchung ab 08. April = 13,50 Euro).
b) Für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ist ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Hierbei ist ausschließlich eine Kontoverbindung einer deutschen Bank oder Sparkasse zulässig. Sollte ein Interessent an einer Mitgliedschaft kein deutsches Konto führen, ist eine Barzahlung des Mitgliedschaftsbeitrages unter der gleichzeitigen Erklärung der bedingten Mitgliedschaftskündigung zu dem entrichteten Betrag entsprechenden Ende der Mitgliedschaft möglich.
c) Die Mitgliedschaft des V.F.G. kann mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden.
d) Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Hierfür ist ein Formular am Servicetresen erhältlich. Eine Kündigung kann ebenfalls postalisch an die Geschäftsstelle, Olshausenstr. 71, 24118 Kiel oder per E-Mail an kuendigung@vfg-kiel.de erfolgen.
e) Weiterhin sind für die Teilnahme an den Angeboten des V.F.G. die Beiträge für das Fitness- oder Aerobictraining sowie für die Kursbesuche zu entrichten. Auch für die Abo-Verträge
ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das der Einzug der Beiträge erfolgt. Lit. b) gilt entsprechend.
f) Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankdaten, Er-mäßigungsberechtigung etc.) ist vom Mitglied unverzüglich mitzuteilen. Entstehen dem Verein dadurch Kosten, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied diese zu tragen.


4. Ausweismedium
a) V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium
aa) Jedes Mitglied des V.F.G. erwirbt bei Beginn der Mitgliedschaft ein V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium (z.B. Chip-Karte, -Schlüsselanhänger und -Armband), welches zu Kontrollzwecken verwendet wird. Persönliche Daten werden auf dem Chip nicht ge-speichert.
bb) Die erworbenen V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedien sind nicht übertragbar.
cc) Zusammen mit der Buchung des entsprechenden Angebots gelten die V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedien als Teilnahmeberechtigung für das jeweilige Sportangebot. Bei Buchung des Rehatrainings oder der Präventionskurse ist kein V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium notwendig.
dd) Den Verlust des V.F.G.-Mitglieds-Ausweismediums hat das Mitglied unverzüglich anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das Ausweismedium gesperrt und das Mitglied vom Risiko seiner missbräuchlichen Verwendung befreit.
ee) Bei Verlust/Diebstahl/Defekt wird ein neues Ausweismedium ausgestellt. Die Kosten für das neue V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium sind vom Mitglied zu tragen und fallen in jedem Fall an. Die Rücknahme von Ausweismedien, auch aus verletzungs- oder krankheitsbedingten Gründen, erfolgt nicht.
ff) Die Mitgliedschaft im V.F.G. ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Damit ist das Mitglied verpflichtet, sein V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Verstößt ein Mitglied gegen diese Bestimmungen und/oder gegen die Pflicht gemäß lit. ee), verpflichtet es sich zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 200,00 Euro für jeden Fall der missbräuchlichen Nutzung des V.F.G.-Mitglieds-Ausweismediums. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den V.F.G. bleibt unberührt. Sollte der Schaden den vorgenannten pauschalen Betrag übersteigen, behält es sich der V.F.G. vor, einen höheren Betrag geltend zu machen. Der V.F.G. behält sich vor, ggf. bei Verstößen ein Hausverbot auszusprechen.

b) Leih-Ausweismedium
aa) Mitglieder, die ihr Ausweismedium vergessen haben, müssen dies beim Servicepersonal anzeigen und sich ausweisen. Sie erhalten vom Servicepersonal ein Leih-Aus-weismedium, welches sie nach der Nutzung am selben Tag zurückgeben müssen. Für das Leih-Ausweismedium hinterlassen die Mitglieder einen Pfand und ihren Namen.
bb) Gäste, die eine Einzel- oder Zehnerkarte erworben haben, erhalten ein Leih-Ausweismedium vor Ort und müssen dieses nach Beendigung ihrer Aktivitäten sofort wieder abgeben. Gäste geben beim Erwerb ihrer Zutrittsberechtigung ihre Kontaktdaten wie Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an, damit die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Falle der Nichtabgabe des Leih-Ausweismediums gewährleistet wird. Dieses Gästeformular wird nach dem Besuch ausgehändigt bzw. vernichtet. Im Übrigen gilt lit. a) ff) für das Leih-Ausweismedium für Gäste entsprechend.
cc) Teilnehmer gemäß Ziffer I. 1. lit. b), die nicht im Besitz eines V.F.G.-Mitglieds-Ausweismediums sind, erhalten vom Servicepersonal ein Leih-Ausweismedium, welches sie nach der Nutzung am selben Tag zurückgeben müssen. Für das Leih-Ausweismedium hinterlassen die Teilnehmer einen Pfand und ihren Namen. Lit. a) ff) gilt für das Leih-Ausweismedium entsprechend.
dd) Den Verlust des Leih-Ausweismediums hat das Mitglied unverzüglich anzuzeigen.
ee) Bei Verlust und Diebstahl eines Leih-Ausweismediums trägt der Teilnehmer die Kosten für die Ausstellung eines neuen Leih-Ausweismediums. Diese betragen zehn Euro und setzen sich aus fünf Euro Bearbeitungsgebühren und fünf Euro Beschaffungskosten zusammen.


5. Kontrolle des Ausweismediums
a) Die V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedien werden am Eingang (an den Drehkreuzen bzw. am Lesegerät am Servicetresen) im FiZ kontrolliert. Der V.F.G. behält sich vor, auch darüber hinaus Kontrollen des Ausweismediums vorzunehmen. Hat ein Mitglied sein Ausweismedium vergessen, muss das Mitglied dies beim Service anzeigen und sich ausweisen, damit dort vom Personal ein Check-In vorgenommen werden kann.
b) Wer im FiZ Sport treiben, duschen oder sich umkleiden will, muss also sein V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium mit gebuchtem Mitgliedsbeitrag sowie der anfallenden Kurs- bzw. Teilnahmegebühr vorlegen oder über ein Leih-Ausweismedium verfügen.
c) Teilnehmer an einem Präventionskurs, die nicht im Besitz eines V.F.G.-Mitglieds-Ausweismediums sind, zeigen ihre Anmeldebestätigung für den gebuchten Kurs vor.
d) Teilnehmer an einem Kurs/einer Stunde aus dem Aerobicangebot müssen sich an einem der zur Verfügung stehenden Serviceterminals mit Ihrem Ausweismedium für die Teilnahme registrieren und diese am Eingang zum Aerobicraum bestätigen. Die Reservierung einer Stunde ist 30 Minuten vor Kursbeginn möglich. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens und Reservierens über das Serviceterminal vergeben. Die maximale Teilnehmerzahl ist aus Sicherheitsgründen und zur Qualitätssicherung begrenzt.
e) Aerobicteilnehmer, die zusätzlich keinen Fitnessvertrag abschlossen haben (1-, 3-, 6- Monate oder Abo, Einzel- oder 10er-Karte) dürfen das Reservierungs- und Teilnahmebestätigungsprozedere für die Aerobicteilnahme nicht dazu missbrauchen, dass sie ohne einen Platz im Aerobic-Kurs reserviert zu haben die Trainingsflächen betreten oder vor bzw. nach einem Aerobic-Kurs bzw. während eines laufenden Aerobic-Kurses oder auf sonstige Weise die Trainingsflächen außerhalb einer Aerobicteilnahme für sportliche Betätigungen nutzen. In den vorgenannten Fällen wäre stattdessen für den entsprechenden Tag eine Fitness-Einzelkarte zu lösen. Erfolgt eine Nutzung der Trainingsflächen in vorbezeichneter Weise, ist in jedem Fall eine Fitness-Einzelkarte nachzulösen. Bei einem vorsätzlichen oder wiederholten Verstoß ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 200,00 Euro für jeden Fall der missbräuchlichen Nutzung zu zahlen. Wird nachgewiesen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den V.F.G. bleibt unberührt.
f) Teilnehmer mit gültigem Fitnessvertrag (1-, 3-, 6- Monate oder Abo, Einzel- oder 10er-Karte) dürfen nicht unter Umgehung des Reservierungs- und Teilnahmebestätigungsprozederes für die Aerobicteilnahme, das heißt ohne Buchung eines Aerobicangebots und/oder ohne wirksame Reservierung eines zur Verfügung stehenden Platzes, bei Aufenthalt auf den sonstigen Trainingsflächen des V.F.G. am Aerobic-Kurs im Aerobicraum teilnehmen. Erfolgt eine unbefugte Teilnahme am Aerobic-Kurs, so wäre in jedem Fall eine etwaige Kursgebühr nachzuentrichten. Bei einem vorsätzlichen oder wiederholten Verstoß ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 200,00 Euro für jeden Fall der unberechtigten Teilnahme zu zahlen. Wird nachgewiesen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den V.F.G. bleibt unberührt.
g) Das unerlaubte Teilnehmen an einem Angebot des V.F.G. ohne entsprechende Berechtigung wird zur Anzeige gebracht und ggf. mit einem Hausverbot geahndet.


6. Ermäßigungsberechtigung
Folgende Gruppen erhalten ausgewiesene Angebote zu ermäßigten Preisen
- Studierende
- Schüler
- Auszubildende (keine Referendare)
- Rentner und Pensionäre
- Arbeitslose (nur ALG-II-Empfänger)
- FSJ und PSJ
- Menschen mit Schwerbehinderung
- Langzeitpraktikanten (mind. 6 Monate)
- Empfänger der Grundsicherung

Die Berechtigung auf Ermäßigung ist bei jeder Anmeldung bzw. Verlängerung nachzuweisen und muss sich auf den gesamten Buchungszeitraum (z.B. Fitness sechs Monate) erstrecken. Bei
vorherigem Ablauf der Berechtigung behält es sich der V.F.G. im Einzelfall vor, die Buchung unter der Bedingung des unverzüglichen Nachweises über die Fortdauer der Berechtigung dennoch vorzunehmen. Der V.F.G. kann in begründeten Einzelfällen die Ermäßigung verweigern und entscheidet selbst über die Zulassung einer Bescheinigung als Nachweis. Der V.F.G. behält sich das Recht vor, Ermäßigungsgruppen bzw. Ermäßigungen einzuschränken und jederzeit zu ändern.


7. Jugendliche
a) Für Jugendliche unter 18 Jahren ist für den Mitgliedschaftsantrag und für jeden Vertragsabschluss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
b) Für den Abschluss eines Fitnessvertrages muss vorher das Jugendtraining im FiZ absolviert werden.
c) Nach erfolgreichem Abschluss des Jugendtrainings wird die Teilnahme an diesem Kurs im Kundenkonto eingetragen. Ein Abschluss eines Vertrages für das freie Training Fitness ist nur mit diesem Eintrag und unter Vorlage der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
d) Die Nutzung des Aerobicangebotes ist ohne die Teilnahme am Jugendtraining möglich.



II. Nutzung des Sportangebotes

1. Zutritt der Teilnehmer
Durch das V.F.G.-Mitglieds-Ausweismedium oder das Leih-Ausweismedium erhalten die Teilnehmer Zutritt zu den Sportstätten des V.F.G.


2. Haus- und Hallenordnung sowie Saunaordnung
a) Der V.F.G. ist berechtigt, eine für die Teilnehmer verbindliche Haus- und Hallenordnung sowie eine Saunaordnung aufzustellen. Diese enthält Regelungen zur ordnungsgemäßen Nutzung des Trainingsraumes, der Trainingsgeräte, des Saunabereiches ebenso wie zur Wahrung der Rechte anderer Teilnehmer.
b) Das anwesende Personal ist berechtigt, die geltende Haus- und Hallenordnung sowie die Saunaordnung durchzusetzen, sofern dies der Sicherheit und Ordnung eines reibungslosen Ablaufes des Geschäftsbetriebes und der Einhaltung der entsprechenden Ordnung dient.
c) Den Weisungen des Personales, um die ordnungsgemäße Nutzung des Trainingsraumes, der Trainingsgeräte sowie der Wahrung der Rechte anderer Teilnehmer durchzusetzen, ist Folge zu leisten.
d) Verstößt ein Teilnehmer gegen § 3, 3., Satz 2 der Haus- und Hallenordnung (ausschließlich saubere, separat mitgebrachte Sportschuhe dürfen in der Halle sowie in den Unterrichtsräumen getragen werden.) verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 20,00 Euro. Weist der Teilnehmer nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den V.F.G. bleibt unberührt. Dem V.F.G. bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Zudem behält sich der V.F.G. vor, ggf. ein Hausverbot auszusprechen.


3. Sicherheit
a) Diebstahl lohnt sich nicht! Die Sportanlagen des V.F.G. werden videoüberwacht. Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht und mit einem Hausverbot belegt.
b) Die Video- und Kameraüberwachungssysteme dienen ausschließlich dem Schutz unserer Mitarbeiter, der Verringerung bzw. Verhütung von Einbrüchen, Diebstählen und Sachbeschädigungen sowie zur Wahrung der Hausordnung.
c) Die Verwendung von Kameras erfolgt sichtbar und nur in öffentlich zugänglichen Bereichen. Umkleide- oder sonstige kritische Bereiche werden nicht videoüberwacht.
d) Eine Auswertung des Videomaterials findet nur im Fall eines konkreten Verdachts oder eines konkreten Schadens statt.
e) Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von maximal zehn Tagen gespeichert. Nur im Falle einer Straftat werden einzelne Sequenzen für die Übergabe an die Polizei länger ausgelagert.


4. Trainingsfläche und Gelände des FiZ/Sportstätten des V.F.G.
a) Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit Sportbekleidung und in sauberen, nicht draußen getragenen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung aller Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
b) Straßenbekleidung und Taschen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen oder Spinden zu verstauen. Auf der Trainingsfläche und den Kursräumen ist das Mitführen einer Tasche nicht gestattet.
c) Sofern vom V.F.G. Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese vom Teilnehmer ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der V.F.G. behält sich vor, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen; hierdurch entstehende Kosten sind vom Verursacher zu tragen.
d) Es ist untersagt auf dem Gelände des V.F.G. zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Teilnehmers dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Teilnehmers steigern sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Teilnehmer untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten auf dem Gelände des FiZ anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
e) Das entgeltliche Anbieten von Trainerleistungen ist nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
f) Eine Berechtigung zur Nutzung von Umkleiden und Duschen besteht grundsätzlich nur, wenn ein laufender Vertrag über die Teilnahme zur Fitness- und Aerobicnutzung oder zu den Kursbesuchen geschlossen ist sowie bei einer sonstigen Teilnahme am Sportangebot im Sinne der Ziffer I. 1. lit. b). Die Nutzbarkeit von Umkleiden und Duschen ist zudem nicht garantiert. Sie kann aufgrund von technischen und/oder organisatorischen Gründen, insbesondere aufgrund von erforderlichen oder nützlichen Reparatur- oder Ausbaumaßnahmen, zeitweise eingeschränkt werden.


5. Kostenfreie Zusatzangebote des V.F.G.
a) Die Nutzung des Saunabereichs ist ein kostenfreies Zusatzangebot, welches in den Fitness- und Aerobicverträgen (1-, 3- und 6-Monate sowie Abo-Tarif) inkludiert ist.
b) Es besteht kein Anspruch auf das kostenfreie Zusatzangebote des V.F.G. (insbesondere Badminton, Tischtennis, Fitnesszirkel, IronQube-Kurs, Iron Abs, Sauna und Ähnliches) sowie die Leistung der Kooperationspartner (Schwimmhalle, Semestergebühr).
c) Kostenfreie Zusatzangebote können entfallen.
d) Für Gäste besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr für die Einzel-, Zehner- oder Kombikarte, falls die Zusatzangebote ausgelastet sind.


6. Nutzung der Umkleideschränke
a) Für die Umkleideschränke wird zum Verschließen ein eigenes Vorhängeschloss benötigt. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, ein Schloss mit ausreichender Bügelstärke zu benutzen.
b) Unmittelbar nach Nutzung der Umkleideschränke muss das Schloss entfernt werden. Die Mitarbeiter des V.F.G. sind angehalten, täglich nach Betriebsschluss alle nicht entfernten Schlösser zu öffnen.
c) Die in den Schränken befindlichen Sachen oder sonstige Fundsachen werden für eine angemessene Dauer von mindestens sechs Monaten eingelagert. Sie können beim Servicepersonal abgeholt werden. Nicht abgeholte Sachen werden nach Ablauf einer angemessenen Dauer der Einlagerung entsorgt, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.


7. Haftung für Schäden
a) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
b) Der vorgenannte Haftungsausschluss mit den genannten Rückeinschränkungen gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, die diese verschuldet haben.
c) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


8. Ausfall eines Aerobicangebotes
a) Einzelkarten
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung bestimmter Aerobic-Kurse. Der V.F.G. behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund angekündigte Kurse ersatzlos abzusagen oder inhaltlich zu ändern, insbesondere wenn:
- für einen Aerobic-Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen oder
- der Aerobic-Kurs aus nicht vom V.F.G. zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, insbesondere wenn Trainer kurzfristig erkranken.
An Feiertagen gilt ein gesonderter Aerobic-Kursplan. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Grundsätzlich berechtigt die Einzelkarte zu der Teilnahme an einem Kurs. Sollte dieser nicht stattfinden, ist der Gast berechtigt einen Kurs an einem Ersatztermin wahrzunehmen.
b) Ausfall gegenüber Mitgliedern
aa) Es besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung der Aerobicstunde. Die Kosten für den Ausfall sind nicht erstattungsfähig.
bb) Grundsätzlich gilt der Aerobic-Kursplan. Der V.F.G. behält sich Änderungen des Planes vor.
cc) An Feiertagen gilt ein gesonderter Aerobic-Kursplan. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.


9. Bargeldloses Zahlen
Der V.F.G. ist berechtigt, den bargeldlosen Zahlungsverkehr verpflichtend einzuführen. Dies bedeutet, dass Produkte und Leistungen, die der V.F.G. anbietet, von den Mitgliedern ausschließlich bargeldlos über ihr Ausweismedium in Anspruch genommen werden können (z.B. die Reservierung des Badmintonfeldes).
a) Einzahlung
Mitglieder mit gültiger Sportangebotsbuchung können durch Bareinzahlung und Kartenzahlung Einzahlungen vornehmen. Einzahlungen sind in der Höhe von 10,00 Euro, 20,00 Euro oder 50,00 Euro möglich.
b) Auszahlung
Das Mitglied kann sich während der Laufzeit seines Angebots und bis zum Ablauf des Jahres nach dem Jahr der Beendigung des Vertrages den auf seinem Ausweismedium gutgeschriebenen Betrag während der Anmeldezeiten bar auszahlen lassen. Es besteht für das Mitglied kein Anspruch auf Teilrückzahlungen. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied dieses nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist zurückverlangt. In Einzelfällen behält es sich der Verein vor, Auszahlung per Überweisung zuzulassen. Die hierbei anfallenden Überweisungsgebühren in Höhe von drei Euro (3,00€) werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen.



III. Beiträge

1. Fälligkeiten
a) Die Monatsbeiträge eines Abo-Vertrages sind jeweils mit dem ersten Lastschriftlauf nach Vertragsabschluss fällig.
b) Die Beiträge für einen, drei oder sechs Monat/e sind vor der Nutzung bei Vertragsschluss in voller Höhe zu entrichten.
c) Die Gebühr eines Kurses wird erst zum Start des Kurses fällig. Sollte der Kurs nicht stattfinden, findet die Stornierung der Buchung statt.


2. Preisanpassung
Der V.F.G. behält sich vor, sämtliche Gebühren unter gewissen Umständen zu erhöhen (bspw. höhere Erhaltungs- und Wartungskosten, Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die Preisanpassung wird durch den V.F.G. in Schriftform (§ 126 BGB) erklärt. Im Falle einer Gebührenerhöhung, die die allgemeine Preissteigerung gemäß Verbraucherpreisindex seit der letzten Preisanpassung übersteigt, steht dem Mitglied in Bezug auf laufende Verträge ein Sonderkündigungsrecht zu. Der V.F.G. ist bemüht, etwaige Preissteigerungen möglichst frühzeitig anzukündigen.


3. Rückbuchungen
a) Anfallende Gebühren, die bei Rücklastschriften durch unberechtigten Widerspruch, fehlende Kontodeckung oder durch das Mitglied zu verantwortende fehlerhafte Bankverbindung durch die Banken erhoben werden, werden in Rechnung gestellt, sofern die Gründe für die Rücklastschrift nicht nachweislich durch den V.F.G. verursacht worden sind.
b) Der V.F.G. bzw. der von diesem beauftragte Zahlungsdienstleister berechnet für die Bearbeitung jeder Rücklastschrift zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren 7,00 Euro Bearbeitungsgebühren. Für die Bearbeitung jeder Mahnung betragen die Bearbeitungsgebühren 7,50 Euro.
c) Bei offenen Forderungen wird der Zugang des betroffenen Mitglieds bis zur Klärung gesperrt.
d) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung eines fälligen Mitglieds-, Aufnahme- oder Teilnahmebeitrags bzw. einer Umlage mindestens einen Monat im Rückstand und hat das Mitglied den rückständigen Betrag auch nach Mahnung nicht innerhalb von einem Monat ab Versand der Mahnung voll entrichtet, so ist der Verein berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist der Verein berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.



4. Zahlungsabwicklung
Der V.F.G. ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge und die Nutzungsentgelte über einen Zahlungsdienstleister einzuziehen. Dieser kann auch mit der Debitorenverwaltung betraut werden.



IV. Rücktritt/Kündigung

1. Kündigung der Kurse
Die Buchung einer Leistung gilt mit der Erteilung der Lastschriftermächtigung bzw. Zahlung der Teilnahmegebühr als verbindlich. Für die Kündigung von gebuchten Leistungen gilt folgende Regelung:
a) Die Kündigung von einem gebuchten Kurs des V.F.G. ist bis zu sieben Tage (Ausschlussfrist) vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich.
b) Die Kündigung muss in Textform mit Begründung erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist am Servicetresen erhältlich. Eine Kündigung kann ebenfalls postalisch an die Geschäftsstelle, Olshausenstraße 71, 24118 Kiel oder per E-Mail an kuendigung@vfg-kiel.de erfolgen.
c) Abweichungen von diesen generellen Regelungen sind gegebenenfalls den Informationen bei dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.


2. Kündigung eines Vertrages für das Fitness- und Aerobicangebot
a) Der Widerruf von einer im persönlichen Onlinekonto des Mitglieds gebuchten Leistung des V.F.G. ist nicht möglich. Die Buchung der Angebote des V.F.G. im persönlichen Onlinekonto ist ausschließlich für Mitglieder möglich, die bereits vor Ort einen Vertrag abgeschlossen haben.
b) Die Abo-Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten sowie danach immer zum Ablauf eines Zeitmonats gekündigt werden; Beispiel Vertragsabschluss am 10.05.: Kündigung nach einem Jahr Mindestlaufzeit möglich zum 09.05., danach immer zum 09. eines Monats.
c) Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Hierfür ist ein Formular am Servicetresen erhältlich. Die Kündigung kann ebenfalls postalisch an die Geschäftsstelle, Olshausenstraße 71, 24118 Kiel oder per E-Mail an kuendigung@vfg-kiel.de erfolgen.
d) Eine Kündigung während der Vertragsdauer aus wichtigem Grund (z.B. dauerhafte Verhinderung der Inanspruchnahme der Leistungen des V.F.G. ausgewiesen durch ein ärztliches Sportattest, Schwangerschaft) ist gegen entsprechenden Nachweis möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte mit Begründung persönlich oder schriftlich an die Geschäftsstelle, z. Hd. Frau Broszio, Olshausenstraße 71, 24118 Kiel oder per E-Mail an kuendigung@vfg-kiel.de. Ein Umzug des Mitglieds stellt keinen zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund dar.
e) Ein Schadensersatzanspruch des V.F.G. bei Kündigung bleibt hiervon unberührt (§ 314 Abs. 4 BGB).



V. Öffnungszeiten/Sauna

1. Fitnesszentrum und Anmeldebüro
Die Öffnungszeiten des Fitnesszentrums und des Anmeldebüros werden auf der Webseite des V.F.G (https://fiz-kiel.de/kontakt) veröffentlicht. Gesonderte Öffnungszeiten an Feiertagen sind ebenfalls auf der Webseite unter der Rubrik „Öffnungszeiten Feiertage“ ausgewiesen. Diese werden zusätzlich durch Aushänge im FiZ bekannt gemacht. Samstags, Sonntags sowie an Feiertagen bleibt das Anmeldebüro geschlossen.


2. Sauna
Die Öffnungs- und Einlasszeiten der Sauna werden durch Aushang oder auf der Webseite des V.F.G. unter https://fiz-kiel.de/sauna bekannt gemacht. Der V.F.G. kann eine Saunaordnung aufstellen, die die Nutzungsbedingungen dieses Angebotes umfassend regelt.



VI. Datenschutz

Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Teilnehmer im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
Jeder Teilnehmer hat insbesondere das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
Den Organen des Vereins, allen Teilnehmern und sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus fort. Den Mitgliedern ist bekannt, dass im Rahmen der Mitgliederverwaltung Daten auch an externe Dienstleister weitergegeben werden.
Darüber hinaus wird verwiesen auf die ausführlichen Datenschutzhinweise des V.F.G. unter https://vfg-kiel.de/erklaerung-zu-datenschutzrechtlichen-bestimmungen/.




Stand August 2023
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Informationen Bild

VFG Kiel e.V. / FiZ

Olshausenstr. 71

24118 Kiel

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