Wichtige Informationen

Vertragsbestimmungen & Hausordnung

MITGLIEDSCHAFT
Aufgrund der abgeschlossenen Mitgliedschaft sind dem Mitglied die Benutzung der Trainingsgeräte, Dusche, Mineralgetränke sowie alle zugebuchten Leistungen wie z.B. Kurse oder Sauna, während der Öffnungszeiten gestattet.

CLUBKARTE
Zu Beginn der Mitgliedschaft erhält das Mitglied seine persönliche STUDIO53 Clubkarte. Mit dieser muss es sich vor jedem Training einchecken. Der Check-in ist Voraussetzung, um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Nach Beendigung des Trainings ist mit der Clubkarte der Check-out vorzunehmen. Die Clubkarte ist nicht übertragbar. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Training im Studio führen. In diesem Fall entbindet dies das Mitglied nicht, die Beiträge weiterhin zu entrichten und/oder außerordentlich zu kündigen. Die Clubkarte wird einmalig mit 20€ berechnet und zu Beginn der Mitgliedschaft abgebucht. Bei Verlust der Clubkarte ist für deren Erstattung eine einmalige Gebühr in Höhe von 20€ zu entrichten.

BEITRÄGE, ZUSATZLEISTUNGEN & THEKENUMSÄTZE
Alle fälligen Beiträge, Zusatzleistungen sowie offenen Thekenumsätze werden wie auf Seite 1 der Mitgliedschaft vereinbart, per SEPA Lastschrift-Einzugsermächtigung abgebucht.

Umseitig gebuchte Leistungen beinhalten keine Trainerbetreuung. Auf Wunsch kann diese zur Mitgliedschaft in Form eines Personal Trainings zugebucht werden. Die Dauer des Termins beträgt 60min und beinhaltet einen Trainings- oder Ernährungsplan sowie eine Inbody Körperanalyse. Der Betrag i.H.v. 49€ wird am Ende des Monats, an dem die Leistung erbracht wurde, zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht.

Nach Ablauf der Grundlaufzeit erhöht sich der monatliche Beitrag um 5€.

Das STUDIO53 behält sich vor, bis zu 2x pro Kalenderjahr eine Sonderpauschale i.H.v. je 25€ nach Bedarf zu erheben (z.B. Energiekosten). Diese muss nicht gesondert angekündigt werden.
Eine Rückerstattung ist im Falle einer Kündigung ausgeschlossen.

RABATTE
Spar-Abo 2 und Premium-Abo 2 sind für Schüler, Studenten und Auszubildende. Gegen jährliche Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises (z.B. Schülerausweis) können umseitige Sonderkonditionen gewährt werden. Liegt kein aktuell gültiger Nachweis vor, so erhöhen sich die Konditionen bei Spar-Abo 2 um 5€ sowie bei Premium Abo 2 um 10€ pro Monat. Eine nachträgliche Verrechnung der Rabatte ist bis zu 1 Monat rückwirkend möglich, darüber hinaus nicht.

RÜCKLASTSCHRIFTEN
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Im Falle einer Rücklastschrift wird diese automatisch bei der nächsten Beitragsabbuchung mit eingezogen. Die entstandenen Bankgebühren werden zzgl. 5€ Bearbeitungsgebühr mit verrechnet. Erfolgt eine weitere Rücklastschrift, wird eine Zahlungserinnerung inkl. der entstandenen Bankgebühren sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10€ erhoben.

Sofern sich das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand befindet, wird der Gesamtbetrag bis zum Ende der aktuellen Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

RUHEZEIT / VERTRAGSPAUSE
Eine Ruhezeit kann bei gesundheitlichen Einschränkungen von bis zu 3 Monaten gewährt werden. Hierzu ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem die Dauer der Sportunfähigkeit hervorgeht, notwendig. Ebenso muss für die beantrage Ruhezeit ein Ruheantrag im Studio gestellt werden. Sobald dieser vom STUDIO53 genehmigt ist, wird die Ruhezeit eingetragen. Sollte die beantragte Zeit die Dauer von 3 Monaten überschreiten, muss ein neuer Ruheantrag gestellt inkl. neues Attest vorgelegt werden. Für die Bearbeitung des Ruheantrag werden einmalig 5€ berechnet.

KÜNDIGUNG
Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um je
1 Monat auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht unter Einhaltung der Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt wird.

UMZUG / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
Durch Umzug an einen neuen Wohnort sieht der Gesetzgeber kein Sonderkündigungsrecht vor. Einer vorzeitigen Kündigung durch Umzug an einen neuen Wohnort wird aus Kulanz zugestimmt, wenn der Hauptwohnsitz weiter als 30 km vom STUIDO53 entfernt ist sowie eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen bezahlt wird. Ein Nachweis des Umzugs muss erbracht werden. Sollte der Wohnort bereits bei Anmeldung weiter entfernt sein als 30 km, berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.

ÖFFNUNGSZEITEN
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Öffnungszeiten können vom Inhaber geändert werden. Dies bedarf keiner gesonderten Information. Zudem berechtigt es nicht zur Minderung oder Erhöhung des Beitrags sowie einer außerordentlichen Kündigung.

AUSSERORDENTLICHE SCHLIESSUNG
Bei einer außerordentlichen Studioschließung wie z.B. durch Lockdown, Feuer-, Wasser- oder sonstigen Schäden, wird eine Trainings- & Zahlpause eingelegt. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verschiebt sich dabei um die Zeit der Schließung.

Evtl. noch vorhandene Kompensationsansprüche aus dem 1. Lockdown vom 17.03. - 01.06.2020 und/oder 2. Lockdown vom 02.11.20 - 30.06.21 werden mit Unterzeichnung dieses Vertrags abgetreten.

KLEIDUNG & HYGIENE
In den Trainingsräumen sind ausschließlich saubere Sportschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen, Flip Flop's, Sandalen oder Barfußlaufen ist in den Trainingsräumen nicht gestattet. Während des Trainings empfehlen wir Handschuhe zu tragen. Ein Handtuch muss mitgeführt werden, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Sollte man keines dabeihaben, kann man sich ein Handtuch gegen einen Betrag von 2€ an der Theke ausleihen. Die Cardio- und Kursgeräte sowie die Liegefläche des Solariums müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.

TRAININGSGERÄTE
Nach Benutzen der Trainingsgeräte sind diese wieder an den dafür vorgesehenen Ort zurückzulegen.

SOLARIUM
Die Nutzung des Solariums ist gem. Paragraf 4 NiSG ab 18 Jahren gestattet.

WELLNESSBEREICH
Im Dusch- und Wellnessbereich empfehlen wir Badeschuhe zu benutzen. Vor dem Betreten der Sauna muss jeder Teilnehmer duschen. In der Sauna muss ein Handtuch als Unterlage benutzt werden, um jeglichen Kontakt mit den Holzteilen zu vermeiden. Badeschuhe und sonstige Textilien sind in der Sauna nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen sowie anderweitige Geräte mit Kamerafunktion, sind im Sauna- & Wellnessbereich untersagt.

Bei Außentemperaturen von +30°C wird die Sauna und/oder das Sanarium aus Energiespargründen nicht eingeschaltet. Sollte die Sauna/Sanarium im Abo enthalten sein, so berechtig dies im Falle nicht zu einer Entgeltminderung.

ILLEGALE SUBSTANZEN
Jeglicher Konsum von Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen sowie deren Handel, ist im gesamten Studio und den dazugehörigen Räumlichkeiten verboten. Bei Missachtung wird die betroffene Person aus dem Studio verwiesen.

VIDEOÜBERWACHUNG
Zur allgemeinen Sicherheit werden Videoaufzeichnungen im Eingangs-
und Trainingsbereich erstellt. Der Sanitär- & Wellnessbereich ist hiervon ausgenommen. Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht / überschrieben.

HAFTUNG
Die Trainierenden benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtung oder der Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied/ der Besucher für den entstandenen Schaden. Eltern haften für ihre Kinder, diese dürfen sich nur im Servicebereich des Studios aufhalten. Für die Garderobe übernimmt das STUDIO53 keine Haftung.

Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben,
in erforderlichem Umfang speichert. Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Inhabers vom STUDIO53. Sollten Teile der Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt es die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsbestimmungen und die Hausordnung sind Vertragsbestandteil. Sie sind für jedes Mitglied bindend. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb.
Der Inhaber behält sich das Recht vor, diese zu ändern.

Stand: 28. September 2022
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STUDIO53

Löwensteiner Straße 80

74182 Obersulm

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