Wichtige Informationen

AGBs

- Das Studio gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt die Benutzung der vorhandenen Trainingseinrichtungen. Das Leistungspaketpaket (1.Jahr) umfasst die Einweisung in die Trainingsgeräte sowie die Trainingsbetreuung incl. Gesundheits- Checks während des ersten Vertragsjahres. Die Leistungspakete der Folgejahre umfassen die Zurverfügungstellung von Trainerpersonal während der Vertragslaufzeit incl. Gesundheits-Checks.
- Die inkludierte Leistung Getränke umfasst den unbeschränkten Verzehr von Wasser und Mineralgetränken während der Anwesenheit im Studio. Andere Getränke außer Wasser und Mineralgetränke sind von der Zusatzleistung genauso wenig umfasst, wie die Mitnahme oder die Weitergabe von Wasser und Mineralgetränken an Dritte.
- Die Zusatzleistung Massarium umfasst die Nutzung des Massariums für 15 Minuten pro Tag. Die Zusatzleistung Lichttherapie umfasst die Nutzung eines Lichttherapie-Greräts für 15 Minuten pro Tag, die Zusatzleistung Galileo umfasst die Nutzung eines Galileo Vibrationsgerätes einmal pro Tag.
- Die vereinbarten monatlichen Nutzungsentgelte werden jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Das Leistungspaket (1. Jahr) wird beim Abschluss des Vertrages fällig. Das Leistungspaket der Folgejahre wird erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach je nach Wunsch des Kunden entweder jeweils halbjährlich, oder jeweils jährlich fällig und zwar jeweils zu den angegebenen Daten.
- Gerät der Nutzer/die Nutzerin schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
- Die Rechte und Pflichten des Nutzers / der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.
- Der Vertrag kann in Fällen vorübergehender Erkrankungen, die beim Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt waren und die eine Nutzung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen vorübergehend ausschließt sowie in Fällen von Schwangerschaft im gegenseitigen Einverständnis auf schriftlichen Antrag ausgesetzt werden. In Fällen solcher einvernehmlicher Vertragsaussetzungen verschiebt sich das nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der Aussetzung. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend. Das Studio ist berechtigt das monatliche Nutzungsentgelt alle 12 Monate um 1,00 € anzuheben.
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