Wichtige Informationen
1. VERTRAGSSCHLUSSa) NutzungsumfangDas Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio per Aushang ersichtlich sind, entsprechend der Mitgliedschaftsvereinbarung die Nutzung der Einrichtung.b) AltersnachweisJugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen für die Mitgliedschaft die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.2. PFLICHTEN DES MITGLIEDSa) Unübertragbarkeit der MitgliedschaftsrechtsDie Mitgliedschaft im nowifit ist persönlich und nicht übertragbar.b) Änderung der persönlichen AngabenDie Änderung von vertragsrelevanten Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. erfolgt schriftlich und unverzüglich. Kosten, wel- che dem Studio durch verspätetes Mitteilen dieser Änderungen anfallen, sind vom Mitglied zu tragen.c) Falls keine andere, schriftliche Absprache besteht, wird die Informationspflicht vom nowifit an das Mitglied ausschließlich über das nowifit App im persönlichen Account abgedeckt.3. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUGa) Fälligkeit der monatlichen MitgliedsbeiträgeSoweit vertraglich keine Sonderregelung besteht, werden die Mitgliedsbeiträge, jeweils zum in der Mitgliedschaftsvereinbarung ge- nannten Termin, im Voraus für den jeweiligen Zeitraum (Teilleistungszeitraum) fällig. Ein evtl. anfallender Teilbetrag bis zu Beginn der Mitgliedschaft, so wie die Gebühr für die Verwaltung, werden mit der ersten Beitragsfälligkeit berechnet, soweit nicht anders in der Mitgliedschaftsvereinbarung geregelt.b) RücklastschriftkostenDas Mitglied verpflichtet sich dazu, sein Girokonto zum Zeitpunkt der vereinbarten Abbuchung gedeckt zu halten. Ist die Abbuchung durch das Studio nicht möglich, so sind die dadurch entstandenen Kosten durch das Mitglied zu tragen. Diese betragen mindestens 10 Euro.c) ZahlungsverzugGerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.d) KostenanpassungNach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Beitrag mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat automatisch der aktuell gültigen Preis- liste angepasst werden.4. DAUER UND UMFANG VON MITGLIEDSCHAFTENa) MitgliedschaftDer Vertrag hat zunächst auf die ausgewählte Grundlaufzeit abgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt wird, verlängert er sich automatisch wiederkehrend um einen Monat. Ist im Falle höherer Gewalt ein Training in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios nicht möglich, kann ersatzweise ein Training über Onlinekurse angeboten werden. Die Gesamtzahlungspflicht des Mitglieds bleibt davon unberührtb) medizinische NotwendigkeitIst die Mitgliedschaft aus einer medizinischen Notwendigkeit entstanden, bleiben die aus Punkt 4. genannten Bedingungen bestehen, es sei denn, es wird vom Gesetzgeber oder Behandler aufgehoben.5. SONDERKÜNDIGUNGSRECHTa) UmzugWird der Hauptwohnsitz des Mitglieds gewechselt, so steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieser Hauptwohnsitzwech- sel ist dem Studio in Form einer Anmeldebestätigung mitzuteilen. Das Studio behält sich vor, die Distanz des neuen Hauptwohnsitzes zum Studio selbst zu beurteilen.6. HAFTUNGa) HaftungsausschlussDie Haftung vom nowifit auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sons- tige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.7. DATENSCHUTZa) Speichern der DatenDas Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) ausschließlich zur Verbesserung der Trainingsbedingungen.8. SCHLUSSBESTIMMUNGENa) Änderungen der AGBDas Studio behält sich Änderungen der AGB vor. Diese Änderungen werden wirksam, sobald das Studio darauf hinweist und das Mit- glied sie zur Kenntnis nehmen kann.b) Unwirksamkeit einer BestimmungSollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
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