Wichtige Informationen

1. VERTRAGSSCHLUSS
a) Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio per Aushang ersichtlich sind, entsprechend der Mitgliedschaftsvereinbarung die Nutzung der Einrichtung.
b) Altersnachweis
Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen für die Mitgliedschaft die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
2. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
a) Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechts
Die Mitgliedschaft im nowifit ist persönlich und nicht übertragbar.
b) Änderung der persönlichen Angaben
Die Änderung von vertragsrelevanten Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. erfolgt schriftlich und unverzüglich. Kosten, wel- che dem Studio durch verspätetes Mitteilen dieser Änderungen anfallen, sind vom Mitglied zu tragen.
c) Falls keine andere, schriftliche Absprache besteht, wird die Informationspflicht vom nowifit an das Mitglied ausschließlich über das nowifit App im persönlichen Account abgedeckt.
3. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
a) Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Soweit vertraglich keine Sonderregelung besteht, werden die Mitgliedsbeiträge, jeweils zum in der Mitgliedschaftsvereinbarung ge- nannten Termin, im Voraus für den jeweiligen Zeitraum (Teilleistungszeitraum) fällig. Ein evtl. anfallender Teilbetrag bis zu Beginn der Mitgliedschaft, so wie die Gebühr für die Verwaltung, werden mit der ersten Beitragsfälligkeit berechnet, soweit nicht anders in der Mitgliedschaftsvereinbarung geregelt.
b) Rücklastschriftkosten
Das Mitglied verpflichtet sich dazu, sein Girokonto zum Zeitpunkt der vereinbarten Abbuchung gedeckt zu halten. Ist die Abbuchung durch das Studio nicht möglich, so sind die dadurch entstandenen Kosten durch das Mitglied zu tragen. Diese betragen mindestens 10 Euro.
c) Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
d) Kostenanpassung
Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Beitrag mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat automatisch der aktuell gültigen Preis- liste angepasst werden.
4. DAUER UND UMFANG VON MITGLIEDSCHAFTEN
a) Mitgliedschaft
Der Vertrag hat zunächst auf die ausgewählte Grundlaufzeit abgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt wird, verlängert er sich automatisch wiederkehrend um einen Monat. Ist im Falle höherer Gewalt ein Training in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios nicht möglich, kann ersatzweise ein Training über Onlinekurse angeboten werden. Die Gesamtzahlungspflicht des Mitglieds bleibt davon unberührt
b) medizinische Notwendigkeit
Ist die Mitgliedschaft aus einer medizinischen Notwendigkeit entstanden, bleiben die aus Punkt 4. genannten Bedingungen bestehen, es sei denn, es wird vom Gesetzgeber oder Behandler aufgehoben.
5. SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
a) Umzug
Wird der Hauptwohnsitz des Mitglieds gewechselt, so steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieser Hauptwohnsitzwech- sel ist dem Studio in Form einer Anmeldebestätigung mitzuteilen. Das Studio behält sich vor, die Distanz des neuen Hauptwohnsitzes zum Studio selbst zu beurteilen.
6. HAFTUNG
a) Haftungsausschluss
Die Haftung vom nowifit auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sons- tige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
7. DATENSCHUTZ
a) Speichern der Daten
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) ausschließlich zur Verbesserung der Trainingsbedingungen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Änderungen der AGB
Das Studio behält sich Änderungen der AGB vor. Diese Änderungen werden wirksam, sobald das Studio darauf hinweist und das Mit- glied sie zur Kenntnis nehmen kann.
b) Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
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