Wichtige Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App.
III. Leistungsbeschreibungen
1. Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
2. Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.
3. Die halbjährliche Trainerpauschale dient der Zurverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich jeweils nach Ablauf von 6 Monaten einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen.
4.Die Auswahl der nachfolgenden Leistungsbestandteile - soweit vom Kunden gewählt und gebucht - umfasst:
a. Gerätetraining = berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind;
b. Auswahl Kurse = berechtigt den Kunden zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen;
c. Auswahl eGym = berechtig zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym-Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen;
d. Auswahl Online Kurse = Die Online Kurse (live aus dem Kursraum) sind im INJOY-Kursplan gekennzeichnet und optional buchbar. Zugangsdaten werden nach der Kursbuchung übersandt.
e. Auswahl E-GYM PLUS = EGYM PLUS ermöglicht die Nutzung weiterer vorgefertigter Trainingsprogramme im E-GYM-System für die vereinbarte Laufzeit (Regel 12 Monate)
f. Auswahl Sauna = berechtigt zur Nutzung des Saunabereichs.
g. Getränke-Abo = berechtigt den Kunden zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränken oder die Weitergabe dieser Getränken an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.
h. Hat der Kunde die Leistung Solarium gewählt, ist er berechtigt eine Sonnenbank bis zu 15 Minuten in Abstand von 48 Stunden zu nutzen.
IV. Fälligkeiten / Verzug
1. Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des Vertrages fällig.
2. Die Service- u. Betreuungspauschale ist mit dem ersten Monatsbeitrag fällig, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils an dem Kalendertag, der zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht.
3. Der auf Vorderseite angegebene wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils donnerstags einer jeden Woche im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden Donnerstag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Donnerstag. In diesen Fällen wird der erste wöchentliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
4. Gerät der Kunde im Rahmer der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
V. Ruhezeitmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
1. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem INJOY-Club bzw. der
Mitgliederverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Der INJOY-Club kann den Nutzer oder dessen gesetzlichen Vertreter telefonisch, per E-Mail oder SMS kontaktieren. Die Mitgliederverwaltung ist wie folgt erreichbar: Mitgliederverwaltung INJOY-Leer "StudioOrt", Borkener Str. 50B, 46284 Dorsten, Tel: 02362-70 350 30, Fax: 02362-70 350 31, E-Mail: verwaltung@injoy-leer.de
Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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